Abmahnmissbrauch darf kein Geschäftsmodell mehr sein!

Datum des Artikels 15.09.2020

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs verabschiedet. „Damit wird dem Abmahnmissbrauch Einhalt geboten“.

Kleine und mittelständische Unternehmen wurden in der Vergangenheit oftmals wegen kleinster Verstöße abgemahnt“, erklärt Stefan Lange, Landesvorsitzender der MIT-Schleswig-Holstein. Es gäbe regelrechte Abmahnvereine, die das Internet nach solchen Kleinstverstößen durchsuchen und die Erstattung der Abmahnkosten zum Geschäftsmodell gemacht haben. Abmahnmissbrauch sind diejenigen Fälle, in denen eindeutig nicht die Durchsetzung des fairen Wettbewerbs bei der Abmahnung im Vordergrund steht, sondern allein das Kosteninteresse des Abmahnenden.
Mitbewerber können bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Internet keine kostenpflichtigen Abmahnungen mehr aussprechen und bei einer erstmaligen Abmahnung kein Versprechen einer Vertragsstrafe fordern.
Der Gesetzgeber stellt damit sicher, dass das bewährte Instrument der Abmahnung nicht missbräuchlich genutzt wird, um Wettbewerbern Schaden zuzufügen oder sich ungerechtfertigt zu bereichern. „Das schafft rechtlichen Freiraum für fairen Wettbewerb“, folgert Stefan Lange.
Für die Initiative stimmten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD. AfD und die Grünen waren dagegen, die FDP und die Linksfraktion enthielten sich.

 

Die Mittelstands-und Wirtschaftsunion Deutschlands (MIT) ist die größte parteipolitische Wirtschafts-vereinigung Europas. Sie engagiert sich insbesondere für die Belange der Klein– und Mittelständischen Unternehmen (KMU). Der schleswig-holsteinische MIT-Landesvorsitzende Stefan Lange ist als direkter Ansprechpartner unter stefan.lange [at] mit-sh.de oder telefonisch unter 0173 2759583 für Gespräche oder Informationen erreichbar.


Mittelstands-und Wirtschaftsunion Schleswig-Holstein (MIT)

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