MIT Schleswig-Holstein fordert Erhöhung der De-minimis-Regelung

Datum des Artikels 25.08.2020

Auf Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion hat der CDU Landesvorstand auf seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, sich für die Erhöhung der europaweiten De-minimis-Regelung von derzeit 200.000 auf 500.000 Euro einzusetzen.

„Mit dieser Initiative möchten wir vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die regionale Wirtschaft im Land nachhaltig stärken und zugleich die Regionen durch unternehmerische Investitionen zukunftsfähig weiterentwickeln“, so Stefan Lange, Landesvorsitzender der MIT Schleswig-Holstein.

Der Vorschlag sieht vor, den derzeitigen Höchstbetrag von 200.000 € für Unternehmen in drei Steuerjahren auf 500.000 € zu erhöhen. Eine solche Erhöhung hat es auch in der Wirtschaftskrise 2008/2009 bereits gegeben.

Niclas Herbst MdEP ergänzt: „Es gibt bereits Bestrebungen für eine Erhöhung auf Vorschlag der EVP-Fraktion und die Kommission wird sich diesem Thema annehmen. Ich selbst werde diesen Vorschlag auch weiter begleiten und vorantreiben.“
Die De-minimis-Regel ermöglicht Unternehmen in der Europäischen Union von öffentlichen Mitteln zu profitieren. Diese Regel schreibt fest, dass ein Unternehmen in drei Steuerjahren maximal eine Förderung in Höhe von 200.000 € an Beihilfen bekommen kann. Diese Beschränkung gilt europaweit, damit es durch Fördergelder zu keiner Wettbewerbsverzerrung kommen kann. „Von einer vorübergehenden Erhöhung der De-minimis-Regelung würden nicht nur die Unternehmen bzw. Antragssteller profitieren, die eine Förderung erhalten, sondern die gesamte regionale Wirtschaft, die maßgeblich an der Umsetzung der geförderten Projekte beteiligt ist“, begründet MIT-Landesvorsitzender Stefan Lange diesen Vorschlag.

Die De-minimis Regelung betrifft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Im städtischen Bereich profitieren zudem auch häufig Start-Ups von Fördergeldern. Im ländlichen Raum sind es häufig Unternehmen, die investive Projekte verfolgen, die für die zukunftsfähige Gestaltung der ländlichen Räume stehen.„Der EU kommt insbesondere in der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise eine maßgebliche Rolle zu, daher sind Maßnahmen die gezielt die regionale Wirtschaft stärken sehr wichtig, da sie nachhaltig wirken und neue Strukturen schaffen“, so der Europaabgeordnete Niclas Herbst.

Insbesondere in ländlich geprägten Regionen kommen Projekte für Förderung in Frage, die die Wirtschaftskraft steigern, neue Arbeitsplätze schaffen, Bildungsangebote stärken sowie dem demographischen Wandel entgegenwirken und somit maßgeblich zur Steigerung der Lebensqualität der Menschen vor Ort beitragen. Zugleich würden von einer De-minimis-Erhöhung viele verschiedene Wirtschaftsbereiche profitieren, wie beispielsweise das gesamte Handwerk, Planer und Dienstleister. „Eine Erhöhung der De-minimis-Regelung in dieser schwierigen Zeit würde Anreize für Unternehmen schaffen, in zukunftsfähige Projekte zu investieren, die zugleich viele weitere Wirtschaftsbereiche stärken und neben dem wirtschaftlichen Nutzen einen hohen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen“, sind sich die beiden CDU-Politiker Stefan Lange und Niclas Herbst MdEP einig.


Die Mittelstands-und Wirtschaftsunion Deutschlands (MIT) ist die größte parteipolitische Wirtschaftsvereinigung Europas. Sie engagiert sich insbesondere für die Belange der Klein– und Mittelständischen Unternehmen (KMU). Der schleswig-holsteinische MIT-Landesvorsitzende Stefan Lange ist als direkter Ansprechpartner unter stefan.lange [at] mit-sh.de oder telefonisch unter 0173 2759583 für Gespräche oder Informationen erreichbar.

Mittelstands-und Wirtschaftsunion Schleswig-Holstein (MIT)
V.i.S.d.P.: Thomas Klömmer, Landesgeschäftsführer,
Sophienblatt 44-46, 24114 Kiel, Tel.: 0431 6609965, E-Mail: info [at] mit-sh.de; www.mit-sh.de

Mehr zum Thema