Ohrfeige aus Karlsruhe für unseriöse Haushaltspolitik der Ampel

Datum des Artikels 16.11.2023

Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwidmung von Corona-Mitteln in den Klima- und Transformationsfonds als verfassungswidrig eingestuft. Dazu erklärt der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Stefan Lange: „Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für die Ampel. Es zeigt, dass die Haushaltspolitik der Bundesregierung auf Sand gebaut ist. Der Klima- und Transformationsfonds ist bereits jetzt verplant. Wo sollen die Förderungen für das Gebäudeenergiegesetz oder das versprochene Klimageld nun herkommen? Was bleibt ist fehlende Planungssicherheit und eine tiefe Verunsicherung von Bürgern und Betrieben.“

Die Bundesregierung hatte nicht genutzte Kredite zur Bewältigung der Corona-Krise in den Klima-und-Transformationsfonds umgewidmet. Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie darin eine Umgehung der Schuldenbremse sehen. Der MIT-Chef Lange erklärt dazu: „Die Sachlage ist eindeutig klar. Die Bundesregierung muss die Schuldenbremse achten, statt sie mit Taschenspielertricks zu umgehen. Eine seriöse Haushaltspolitik bedeutet: Ausgaben priorisieren und Kernausgaben aus dem Kernhaushalt finanzieren. Davon ist die Ampel mit Rot-Grünen Träumereien einer schuldenfinanzierten Staatswirtschaft meilenweit entfernt.“

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