Vergaberecht in Schleswig-Holstein entbürokratisieren

Datum des Artikels 14.11.2018
Pressemitteilung

„Gesetz zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein“ (VGSH) in Planung

„Die Landesregierung hat einen sinnvollen Weg zur Entbürokratisierung eingeschlagen.“ stellt Stefan Lange, Schleswig-Holsteins Landesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) fest. Er kommentiert damit die Initiative der Landesregierung, das Vergaberecht durch eine Gesetzesänderung deutlich mittelstandsfreundlicher zu gestalten.

Die Komplexität und insbesondere die umfangreichen Nachweispflichten zur Erfüllung vergabefremder Kriterien machen das bestehende „Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein“ (TTG) zu einem gänzlich ungeeigneten Instrument, ein möglichst wirtschaftliches Angebot zu erhalten.

Das geplante „Gesetz zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein“ (VGSH) wird durch die vorgesehene Befreiung von rein deklaratorischen und redundanten Regelungen die Hürden zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen absenken. In Folge führt das zu mehr Wettbewerb und insgesamt wirtschaftlicheren Angeboten. Damit wird auch wesentlich mehr klein- und mittelständischen Unternehmen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ermöglicht.

„Diese Verfahrensänderung begrüßen wir ausdrücklich.“ bekräftigt der mittelständische Unternehmer Lange. Die MIT SH vertritt insbesondere die Interessen der klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) in wirtschaftspolitischer Hinsicht im Land.

In Hinsicht auf den zu erwartenden kleiner werdenden Abstand zwischen dem Bundemindestlohn und dem landeseigenen Vergabemindestlohn regt Mittelstandschef Lange zudem dringend an, in einem weiteren Schritt den zusätzlichen landeseigenen Vergabemindestlohn gänzlich abzuschaffen.