Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Schleswig-Holstein begrüßt einen neuen Beschluss des MIT-Bundesvorstands zur Zukunftssicherung von Biogas. Der MIT Landesvorsitzende Stefan Lange erklärte: „Biogasanlagen, Holzheizkraftwerke und andere Bioenergieanlagen sind in der Lage, kurzfristig ihre Strom-, Wärme- und/oder Gasproduktion zu erhöhen. Dies entlastet in der aktuellen Situation die Gasspeicher und ist ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit beim Strom. Es ist daher richtig, schnellstmöglich alle Weichen zu stellen, um die Zukunft der Bioenergie in Deutschland zu sichern.“
Der MIT-Bundesvorstandsbeschluss vom 28. November spricht sich u.a. dafür aus, die Stromerzeugung aus Biomasse von der im Rahmen der geplanten „Strompreisbremse“ angedachten Abschöpfung von Erlösen ab September 2022 herauszunehmen. Zudem wird gefordert, das im EEG 2021 für Biomasseanlagen festgelegte Ausbauziel für 2030 von 8,4 GW installierte Leistung zu erhöhen, um einen Verlust bestehender Kapazitäten zu vermeiden. Des weiteren sollen der Zusammenschluss mehrerer bereits bestehender Biogasanlagen und deren Umrüstung auf die Gaseinspeisung vorangetrieben werden. Im Rahmen der laufenden Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) sollten deshalb Biogasaufbereitungs- und -einspeiseanlagen bauplanungsrechtlich privilegiert werden, analog zur geplanten Privilegierung von Elektrolyseuren. Stefan Lange betont: „Fest steht: Wir müssen noch offene Biomassepotenziale schnellstmöglich erschließen. Dazu sind insbesondere eine klare Perspektive für die Anlagenbetreiber sowie wirksame und ausreichende Anreize für die Flexibilisierung erforderlich.“
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