"MIT SH" begrüßt Anhebung des Schwellenwertes für Sofortabschreibungen

Datum des Artikels 09.03.2017
Pressemitteilung

„Weniger Bürokratie – höhere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten“

MIT Schleswig-Holstein begrüßt Anhebung des Schwellenwertes für Sofortabschreibungen

„Weniger Bürokratie – höhere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten“

"Die Einigung, von den Fraktionen der Union und SPD, zur Anhebung des Schwellenwertes für Sofortabschreibungen von 410,- € auf 800,- € ist eine sehr positive Nachricht für den Mittelstand“, erklärte der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Schleswig-Holstein (MIT), Momme Thiesen.

Ab dem 01. Januar 2018 soll die neue Abschreibungsgrenze wirksam werden. Dies bedeute gerade für viele kleinere und mittlere Betriebe und Freiberufler eine erhebliche Erleichterung und weniger Bürokratie.
Wirtschaftsgüter im Nettowert bis 800,- € können dann im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang abgeschrieben und steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Eine lange Forderung der MIT sei damit erfüllt worden, erklärte Thiesen. Dies bringe höhere Abschreibungsmöglichkeiten und weniger bürokratischen Aufwand für unsere Betriebe in Schleswig-Holstein.

 

Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Schleswig-Holstein
V.i.S.d.P.: Landesgeschäftsführer Thomas Klömmer
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