Bundestag entlastet mittel­ständische Wirtschaft von Bürokratie

Datum des Artikels 30.03.2017
MIT Steinburg

Der Bundestag hat am 30.03.2017 das Zweite Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie beschlossen.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben beschlossen, die mittelständische Wirtschaft von Bürokratie zu entlasten. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in geänderter Fassung angenommen.

Die wesentlichen Regelungen:
- Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge und der Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung.
- Außerdem werden die Fristen der steuerlichen Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine verkürzt.
- Die Berechnung von Sozialbeiträgen wird vereinfacht. Wenn der tatsächliche Wert für den laufenden Monat nicht bekannt ist, soll die Berechnung auch auf Grundlage des Wertes des Vormonats erfolgen können.
- Per Änderungsantrag fügten die Koalitionsfraktionen in den Entwurf noch eine Regelung ein, wonach bereits in voller Höhe abgeschriebene Wirtschaftsgüter mit bestimmten Daten nur noch dann in einem Verzeichnis aufgeführt werden müssen, wenn ihr Wert 250 Euro übersteigt. Bisher waren es 150 Euro.
- Außerdem wird das Erstellen von Rechnungen bei Kleinumsätzen erleichtert.

Quelle: Bundestag online