Diesel-Fahrverbote sind keine Lösung

Datum des Artikels 21.03.2018
Pressemitteilung

Fahrverbote sind unverhältnismäßig, weil sie in erster Linie Berufstätige und Selbstständige treffen würden.

Zur aktuellen Debatte im schleswig-holsteinischen Landtag zur Kennzeichnungspflicht von Diesel-Kraftfahrzeugen erklärt der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU, Stefan Lange: „Fahrverbote sind unverhältnismäßig, weil sie in erster Linie Berufstätige und Selbstständige treffen würden.“

Die MIT unterstützt den CDU-Fraktionsvorsitzenden Tobias Koch in seiner Forderung nach einer Versachlichung der Debatte um Dieselfahrzeuge. Die Diskussion über die Auswirkungen von Dieselfahrzeugen auf die Luftreinhaltung nimmt absurde Züge an, die wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen sind. Tatsächlich ist die Emissionsbelastung rückläufig. Die heutige Technologie beim Verbrennungsmotor stellt bereits sicher, dass Grenzwerte eingehalten werden.

Verbote von Diesel-Fahrzeugen in Innenstädten wären besonders für den Mittelstand, Handwerker und Lieferanten existenzgefährdend und würden viele Bürger von Dienstleistungen abschneiden. Für viele Pendler, die sich bewusst für den Kauf eines Diesels entschieden haben, kämen radikale Einschränkungen ebenfalls einer Enteignung gleich. Schon die Debatte um Fahrverbote führt zu realen Wertverlusten bei Autobesitzern, die dem schutzlos ausgeliefert sind.

Die MIT hat in einer Resolution festgestellt:

1. Ohne die weitere Nutzung von Dieselfahrzeugen ist die angestrebte CO2-Reduzierung kurzfristig nicht zu erreichen. Die neueste Generation von Dieselfahrzeugen hält unbestritten auch im realen Fahrbetrieb alle vorgeschriebenen Grenzwerte ein. Die NOx-Immissionsbelastung ist seit mehr als zehn Jahren rückläufig. Der Anteil von Diesel-PKW und Kleintransportern an den NOx-Belastungen ist dabei minimal. Die MIT lehnt daher jede Form von Fahrverboten ab.

2. In Deutschland wurde die EU-Richtlinie zur Luftreinhaltung teilweise strenger umgesetzt als von der EU vorgeschrieben, indem die Messpunkte nicht wie vorgesehen an repräsentativen Stellen platziert wurden, sondern an Stellen mit besonders hohen Schadstoffemissionen. Damit gelten in Deutschland strengere Messbedingungen als in anderen EU-Ländern. Die Landesumweltämter werden aufgefordert, die nach EU-Recht vorgeschriebene Repräsentativität der Messpunkte zu gewährleisten.

3. Für sämtliche Schäden, die den Haltern von Dieselfahrzeugen aufgrund der aktuellen Debatte um Fahrverbote entstehen, gilt das Verursacherprinzip: Wenn Autohersteller die Zulassung der Fahrzeuge durch Manipulation bei der Schadstoffmessung erhalten haben, müssen sie für die entstandenen Schäden der Halter, z. B. durch Hardware - Nachrüstung, haften. Für Fahrzeuge, die ohne Manipulation ordnungsgemäß genehmigt wurden, muss aus Vertrauensschutzgründen die vollständige Nutzung weiter möglich sein.

4. Die MIT fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag angekündigten Hilfen für den Umstieg des ÖPNV auf emissionsarme bzw. -freie Antriebstechniken unverzüglich nach Regierungsantritt zur Verfügung zu stellen. Der Schwerpunkt sollte auf der kostengünstigen Nachrüstung des bestehenden Fahrzeugparks liegen.

„Gefragt sind daher keine Fahrverbote, sondern smarte Lösungswege.“ so Lange. Die Verwendung synthetischer Kraftstoffe, Modellprojekte zur intelligenten Verkehrssteuerung, Smart-City-Programme, dynamische Navigationssysteme oder auch stickoxidschluckende Baustoffe weisen den richtigen Weg.

„Wir erwarten außerdem von der Autoindustrie, dass sie verloren gegangenes Vertrauen wiederherstellt.“ Fordert der Mittelstandschef, „Wenn dies mit Softwareupdates nicht gewährleistet werden kann, muss eine Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Fahrzeughersteller erfolgen, sofern diese technisch möglich und sinnvoll ist. Schnellschüsse wie Fahrverbote müssen in jedem Fall vermieden werden.“